Allgemeine Reservierungsbedingungen

A)    Allgemein

  1. Auf diesen nights&more Hotelscheck bzw. Hotelgutschein (Bestandteil des Hotelschecks) findet ausschließlich österreichisches, materielles Recht Anwendung. Nachstehend wird das Produkt allgemein als Hotelscheck bezeichnet.

  2. Dieser nights&more Hotelscheck kann nicht in bar abgelöst werden. Des weiteren sind Hotelschecks nicht über Plattformen (z.B. ebay) veräußerbar. Auch Teilrefundierungen (z.B. wenn das Leistungsangebot nur teilweise konsumiert wird) sind nicht möglich. Das bedeutet, dass das nights&more Hotelpackage nicht abgeändert werden kann.

  3. Sollte der nights&more Hotelscheck verloren gehen, zerstört oder entwertet werden, kann der Begünstigte keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises oder einen anderweitigen Ausgleich geltend machen.

  4. Die Leistungen des nights&more Hotelschecks schließen keine Anfahrtskosten zum Aufenthaltsort ein.

  5. Der Hotelpartner alleine haftet für die Durchführung der Leistung. Der Vertreiber sowie nights&more können für die Durchführung der Leistung nicht haftbar gemacht werden. Durch die Buchung eines Aufenthaltes kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Hotel und Reisegast zustande. nights&more ist ausdrücklich von jedem Haftungs- und Schadenersatzanspruch befreit.

  6. Die im nights&more Hotelscheckheft, bzw. in der erweiterten Hotelauswahl beschriebenen Leistungen unterstehen jeweils den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotelpartners, besonders bezüglich Stornierung, Reservierungsänderung, der Altersgrenze, des physischen Zustandes der teilnehmenden Personen, check in/check out – Zeiten, Öffnungszeiten Restaurant & Wellnessbereich, Kinder im Zimmer der Eltern, etc.

  7. Die im Hotelscheck angegebenen Leistungen werden von den nights&more-Hotelpartnern nur gegen Vorlage eines gültigen, bezahlten nights&more Hotelgutscheines im Original mit korrekter Gutscheinnummer (beim check in!) erbracht, wenn eine gültige Reservierung, wie unter Punkt 1 (Fristen und Reservierung) beschrieben, der Anreise vorangegangen ist. Der Hotelgutschein zum Heraustrennen befindet sich auf der letzten Seite des Hotelscheckheftes. Der nights&more Hotelgutschein ist nur für die im Hotelscheckheft bzw. in der jeweils zugeordneten, erweiterten Hotelauswahl angegebenen Leistungen und auch nur bei den angeführten Hotelpartnern gültig.

  8. Alle Aufenthalte sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Zimmer des Hotelpartners. nights&more ist berechtigt, ein Hotel gegen ein anderes zu tauschen, weitere Hotels in das Angebot aufzunehmen, Hotels zu streichen, in die erweiterte Hotelauswahl aufzunehmen oder auch wieder zu entfernen. Bei Hotels, die während der Laufzeit einen Besitzerwechsel haben, können sich die Einbuchungsmodalitäten ändern.

  9. Jeder Inhaber eines nights&more Hotelschecks und seine Begleitperson können in jedem der angeführten Hotels nur einmal vom jeweiligen nights&more Leistungsangebot Gebrauch machen. Ein Zusammenhängen von Hotelschecks in aufeinanderfolgenden Intervallen ist im selben Hotel nicht möglich (auch wenn die Namen der Reisenden ausgetauscht werden). Darüber hinaus können generell keine nights&more Hotelpackages im gleichen Hotel hintereinander konsumiert werden. Jedes nights&more Partnerhotel kann überhaupt nur einmal mit einem nights&more-Hotelpackage besucht werden (gleichgültig welche Edition). Eventuelle Ausnahmen obliegen ausschließlich dem Hotelpartner.

  10. Erweiterte Hotelauswahl: Sollten Sie sich für ein Hotel aus dieser Rubrik entscheiden, weisen wir Sie darauf hin, dass auch hier ausschließlich der Leistungsumfang der jeweiligen Edition gilt. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Hotelpartners. nights&more behält sich vor, stets neue Partnerhotels in die „erweiterte Hotelauswahl“ aufzunehmen und ggf. auch wieder zu streichen.



B) Gutscheine

Bei nights&more Hotelschecks sind je nach Edition verschiedene, zusätzliche Gutscheine inkludiert.
  1. Restaurantgutschein: Je nach Hotelscheckedition differiert der Leistungsumfang des Restaurantgutschein. Dieser Betrag wird im gebuchten Hotel im Rahmen des Speise- und Getränkekonsums abgezogen (es sei denn, es befinden sich unter der Rubrik “Besonderheiten” im rückwärtigen Teil des Scheckheftes, direkt auf der jeweiligen Hotelscheckseite, oder im Rahmen der erweiterten Hotelauswahl andere Informationen). Eine eventuelle Gegenverrechnung mit anderen Hotelleistungen ist nicht möglich. Restbeträge verfallen. Pro Buchung kann nur ein Restaurantgutschein angerechnet werden.

  2. Erlebnisgutschein: Je nach Hotelscheckedition differiert der Leistungsumfang des Erlebnisgutschein (es sei denn, es befinden sich unter der Rubrik “Besonderheiten” im rückwärtigen Teil des Scheckheftes, direkt auf der jeweiligen Hotelscheckseite, oder im Rahmen der erweiterten Hotelauswahl andere Informationen). Sie erhalten von den Hotelmitarbeitern diesbezüglich genaue Informationen bzw. kann der Gutschein für genau die Bereiche eingesetzt werden, die auf der jeweiligen Hotelseite angeführt sind. Eine Gegenverrechnung mit anderen Hotelleistungen ist nicht möglich. Restbeträge verfallen. Pro Buchung kann nur ein Erlebnisgutschein in Abzug gebracht werden. Ist der angebotene Erlebnisbereich aus Gründen, die weder im Einflussbereich des Hotels noch von nights&more liegen, nicht verfügbar, sind nights&more und das Partnerhotel von einem Haftungsanspruch durch den/die Scheckinhaber ausdrücklich befreit. Der Erlebnisgutschein wird nicht in bar refundiert.

  3. Konsumationsgutscheine: nights&more Konsumationsgutscheine (die bei nights&more zusätzlich zur Aufwertung des Arrangements in einer beliebigen Höhe bestellt werden können), können in Ihrem Wunschhotel (im Gegensatz zum Restaurantgutschein) für alle zur Verfügung stehenden Hotelleistungen verwendet werden. Konsumationsgutscheine können jedoch nicht in bar abgelöst werden. Restbeträge verfallen.

  4. Alle vom Hotelscheckgast konsumierten Leistungen, die über das Leistungsangebot des jeweiligen Hotelschecks hinausgehen, wie z.B. Verlängerungstage, Konsumationen über den Restaurantgutschein hinaus, Mitnahme von Kindern, Ortstaxen, diverse obligatorische Nebengebühren: z.B. Sommercard, etc. werden ausnahmslos vom Hotelscheckgast beim check out beglichen.

  5. Ist bei einem Partnerhotel die Halbpension obligatorisch, auch wenn dies bei Drucklegung noch nicht feststand, ist diese verpflichtend. Verpflichtend bedeutet in diesem Fall, dass der für die verpflichtende Halbpension festgesetzte Preis auch dann ausnahmslos bezahlt werden muss, wenn diese Leistung nicht konsumiert wird.



C) Fristen und Reservierungen

  1. Reservierung: Reservieren Sie Ihren Wunschtermin direkt beim nights&more-Partnerhotel. Beachten Sie vorher die verbindlichen Einbuchungsmöglichkeiten, die auf den rückwärtigen Hotelscheckseiten zu finden sind. Die Einbuchung erfolgt ausschließlich gemäß den gewährten Verfügbarkeiten des Partnerhotels. Das Partnerhotel ist berechtigt, Ersatztermine vorzuschlagen. Es muss sich beim gewählten Hotel dabei ausschließlich um ein Partnerhotel aus einer gültigen und bezahlten Hotelscheckedition oder der zugeordneten „erweiterten Hotelauswahl“ handeln. Geben Sie bei der Reservierung unbedingt an, dass Sie einen nights&more Hotelscheck haben und geben Sie die Gutscheinnummer (zu finden auf der letzten, heraustrennbaren Seite Ihres Scheckheftes) bekannt. Sie erhalten danach vom Partnerhotel eine Reservierungsbestätigung. Sollten Sie bis wenige Tage vor Anreise keine Buchungsbestätigung des Partnerhotels haben, erkundigen Sie sich bitte beim gewählten Hotel. Eine Anreise ohne gültige Reservierungsbestätigung des gewählten Hotels ist nicht möglich.
    Legen Sie bei Ihrer Ankunft im nights&more Partnerhotel Ihren Hotelgutschein (letzte, heraustrennbare Seite im Scheckheft) im ORIGINAL (Kopien und Musterexemplare werden nicht akzeptiert) und die Reservierungsbestätigung des Partnerhotels vor. Nur so ist ein check in auf Basis des nights&more Hotelschecks möglich. Werden diese Vorraussetzungen nicht erfüllt, kommt keine Hotelscheckbuchung zustande. Das Partnerhotel ist demnach ermächtigt, die normalen Hotelpreise bzw. Stornokosten zu verrechnen

  2. Der Inhalt der Leistung und die Hotelpartner, die im Hotelscheck und der erweiterten Hotelauswahl aufgeführt sind, können sich aus unterschiedlichen Gründen nach Drucklegung ändern. nights&more ist bemüht, dies auf der Website so aktuell wie möglich zu kommunizieren. Weder das Partnerhotel, noch der Vertreiber, noch nights&more können für eine Leistungsabänderung haftbar gemacht werden.

  3. Gültigkeit und Fristen: Ist die Gültigkeit des Hotelschecks abgelaufen, so verfallen ausnahmslos alle sich daraus ergebenden Ansprüche. Ein abgelaufener nights&more-Hotelscheck ist ungültig und kann nicht mehr eingelöst werden. Der letztmögliche Reservierungstermin im Partnerhotel für das Leistungsangebot entnehmen Sie den Reservierungsbedingungen der jeweiligen Scheckedition.

  4. Bitte beachten Sie, dass gegen Ende der Gültigkeit des Hotelschecks ein verstärktes Buchungsaufkommen zu verzeichnen ist. Daher empfehlen wir dringend, die Buchung nicht allzu lange aufzuschieben. Die Einbuchungszeiträume sind Richtwerte zum Zeitpunkt der Drucklegung und können während der Hotelschecklaufzeit aufgrund von Auslastungsschwankungen variieren.

  5. Reklamationen: Reklamationen können ausschließlich während des Aufenthaltes im Partnerhotel direkt vorgebracht werden und unterliegen dem Ermessen und den Geschäftsbedingungen des Partnerhotels.

  6. Alle Angaben gelten vorbehaltlich eventueller Satz- und Druckfehler.


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Mittwoch, 07. September 2011